Nr. 121221
Technologieland Hessen

Zirkuläres und nachhaltiges Bauen

Am Dienstag,18. Juni, lädt das Technologieland Hessen gemeinsam mit dem Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. und der Umweltallianz Hessen zu einer Veranstaltung zum Thema „Zirkuläres und nachhaltiges Bauen“ ein.
15. Mai 2024
Bei der Veranstaltung sollen Herausforderungen und Lösungsansätze für eine kreislauforientierte und nachhaltige Ausrichtung der Bauwirtschaft im Hoch- und Tiefbau gemeinsam näher beleuchtet werden. Die Baubranche ist in Deutschland und weltweit für große Abfallmengen sowie CO2-Emissionen bekannt. Dem gegenüber stehen allerdings Einsparpotenziale und Lösungsansätze für ein zukunftsgerichtetes Bauen.
Unter dem Titel „Zirkuläres und nachhaltiges Bauen“ gibt die Veranstaltung dazu Impulse und richtet den Fokus auf die relevanten Stellschrauben – wie das Bauen im Bestand, Baustoffrecycling, energieeffizientes Bauen, intelligente Baulogistik sowie die Verwendung umweltfreundlicher Materialien und digitaler Werkzeuge.
Nutzen Sie die Gelegenheit zum Informationsaustausch und um Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu treffen.
Alle Infos zum Programm und die kostenfreie Anmeldung finden Sie unter:
technologieland-hessen.de/bau
Veranstaltungstipp

21. Hochwasserschutzforum Metropolregion Rhein-Neckar

Beim 21. Hochwasserschutzforum am Donnerstag, 6. Juni, in der IHK Rhein-Neckar in Mannheim stehen aktuelle Entwicklungen in der Hochwasservorsorge im Blickpunkt. Es bietet Unternehmen, Kommunen und Fachbehörden Gelegenheit zum praxisorientierten Erfahrungsaustausch.
14. Mai 2024
Gemeinsam mit dem Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) und den IHKn Rhein-Neckar, Pfalz, Darmstadt und Rheinhessen wird jährlich das Hochwasserschutzforum organisiert. Das Forum bringt Unternehmen, Kommunen und Fachbehörden aktuelle Entwicklungen im Bereich des Hochwasserschutzes näher. Das Programm widmet sich jeweils unterschiedlichen Schwerpunktthemen und bietet Gelegenheit zum praxisorientierten Informations- und Erfahrungsaustausch.
Rund um die Jahreswende sorgte eine länger anhaltende Hochwasserlage in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt für großräumige Überflutungen. Auslöser waren ergiebige Regenfälle, die nach Angaben des DWD auch von den außerordentlich hohen Meeresoberflächentemperaturen im Nordatlantik begünstigt wurden. Im Rahmen des Forums werden wir auf dieses Ereignis zurückblicken und aus erster Hand Eindrücke zur Hochwasserbewältigung aus der Einsatzleitung vor Ort erhalten.
Zur Flutkatastrophe an der Ahr liegt seit Ende 2023 der Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ vor. Wir werden erfahren, mit welchen Empfehlungen und Handlungserfordernissen in den Schwerpunktbereichen „Katastrophenschutz und Wiederaufbau“ sowie „Hochwasservorsorge und Klimaanpassung“ der Schutz der Bevölkerung vor zunehmenden Extremwetterereignissen in Rheinland-Pfalz künftig gewährleistet werden soll.
Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge beinhalten komplexe, vielschichtige Aufgabenfelder. Zu einigen dieser Handlungsbereiche werden wir Ihnen aktuelle Strategien und innovative Projekte vorstellen. Die Umsetzung technischer Baumaßnahmen ist für die Hochwassersicherheit traditionell von großer Bedeutung und auch zum Schutz von Unternehmensstandorten zwingend notwendig. Allein reicht sie aber nicht aus. Unterstützend können bspw. Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrückhalts wirken. Auch der Einsatz von KI-basierten Anwendungen, digitale Vorhersage- und Überflutungsmodelle oder die Etablierung „digitaler Gewässer“, können zur Weiterentwicklung der Hochwasservorsorge beitragen.
Anmeldung und weitere Informationen unter: www.m-r-n.com/hws2024
Arbeitsrecht

Wann wird eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall eingestuft?

Der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Corona-Erkrankung ein Arbeitsunfall sein kann, ging das Landessozialgericht Baden-Württemberg nach. Geklagt hatte ein Montierer eines Großunternehmens im Bereich der Maschinenbau- und Betriebstechnik.
14. Mai 2024
Dieser hatte sich im Jahr 2021 – nach seiner Auffassung im Betrieb – mit Corona angesteckt und war in der Folge über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt. Diese Ansteckung im Betrieb sah das Landessozialgericht Baden-Württemberg nun als nicht erwiesen an und lehnte eine Anerkennung der Infektion als Arbeitsunfall somit ab.
Grundsätzlich kann nach den Ausführungen des Gerichts eine Einstufung als Arbeitsunfall aber denkbar sein. Voraussetzung hierfür sei zunächst eine sogenannte „Indexperson“. Hierunter versteht das Gericht eine Kontaktperson im Betrieb, die nachweislich bereits vor dem Kontakt an Corona erkrankt war. Ein solcher Nachweis müsse in der Regel durch einen PCR-Test erfolgen. Außerdem müsse der Erkrankte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Infektionszeitraum, während der Arbeitszeit einen intensiveren Kontakt zu der „Indexperson“ gehabt haben. Sollte dies beweisbar sein, so müsse zusätzlich anhand weiterer Indizien wie beispielsweise räumliche Nähe, Schutzmaßnahmen oder Wahrscheinlichkeit der Ansteckung im privaten Umfeld ermittelt werden, wie wahrscheinlich die Ansteckung durch die „Indexperson“ im Einzelfall erfolgt ist.
Insgesamt hat das Gericht damit hohe Hürden für die Einstufung einer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall festgelegt. Regelmäßig werden alltägliche Kontakte im Betrieb im Nachhinein schwierig nachzuvollziehen und damit zu beweisen sein.
Quelle: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2024, Az.: L 1 U 2085/23
Weiterbildung

Aufstockung der hessischen Aufstiegsprämie

Gute Nachrichten für Weiterbildungsinteressierte: Wer die Prüfung zum Meister, Fachwirt oder Betriebswirt ab dem 1. Juni 2024 mit Erfolg absolviert, bekommt hierfür die um 2.000 Euro erhöhte Aufstiegsprämie vom Land Hessen. 
7. Mai 2024
Die großen Parteien haben in der vergangenen Landtagswahl damit geworben, den „kostenfreien Meisterbrief“ einzuführen. Gemeint war, dass die höhere Berufsbildung - also neben den Meistern beispielsweise auch Fachwirte und Betriebswirte - stärker finanziell gefördert wird. Mittlerweile ist bekannt, wie die Landesregierung ihr Versprechen einlöst: über die Aufstockung der hessischen Aufstiegsprämie von bislang 1.000 auf 3.500 Euro.
Konkret heißt das: Wer seine Prüfung als Meister, Fachwirt oder Betriebswirt ab dem 1. Juni 2024 mit Erfolg absolviert, bekommt hierfür die deutlich erhöhte Aufstiegsprämie vom Land Hessen. Da die vorgelagerten Lernaktivitäten bereits durch das Aufstiegs-BAföG und die bundesweite Begabtenförderung zusätzlich gefördert werden, ist die höhere Berufsbildung auf den Niveaus des Bachelor und Master professional für die meisten Lernenden kostenfrei.
Dass sich die höhere Berufsbildung zudem überaus lohnt, verdeutlichen die Absolventen der vergangenen Jahre: Die Mehrzahl gibt in bundesweiten IHK-Umfragen an, dass sie im Anschluss eine höhere Position oder mehr Verantwortung bekommen haben, 75 Prozent der Befragten erhalten eine Gehaltssteigerung von bis zu 1.000 Euro im Monat.
Von der hessischen Aufstiegsprämie profitieren jedes Jahr gut 3.000 Absolventen mit kaufmännischen IHK-Abschlüssen zum Fachwirt oder Bilanzbuchhalter, sowie im technischen Bereich als Industrie- oder Fachmeister. Durch die neue finanzielle Förderung wird die höhere Berufsbildung noch attraktiver – für Fachkräfte, die den nächsten Karriereschritt gehen möchten, und für Unternehmen, die auf diesem Weg Fachkräfte binden und Führungskräftepositionen besetzen können.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die förderfähigen Lehrgänge der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, die auf diese IHK-Abschlüsse vorbereiten.
Kurzentschlossene können in diese Lehrgänge jetzt noch einsteigen:
Gerne berät Sie das Team Weiterbildung persönlich zu Ihren Aufstiegsmöglichkeiten.
Innovationspreis für die Circular Economy ausgeschrieben

Gesucht: Innovationen in der Kreislaufwirtschaft

Mit dem NEO Innovationspreis zeichnet die TechnologieRegion Karlsruhe jährlich herausragende Innovationen zu einem ausgewählten zukunftsrelevanten Thema. Im Jahr 2024 werden Innovationen und Geschäftsmodelle der Circular Economy prämiert. Der mit 20.000 Euro dotierte Innovationspreis ist bundesweit und grenzüberschreitend im Elsass ausgeschrieben. Bis zum 4. Juni 2024 können sich Unternehmen, Institutionen und Wissenschaftseinrichtungen mit einer Kurzbewerbung in deutscher oder englischer Sprache bewerben.
6. Mai 2024
Gesucht werden Innovationen, die unterschiedliche Aspekte der Kreislaufwirtschaft aufgreifen: zum Beispiel das Recycling von Materialien, die Entwicklung biologisch abbaubarer oder einfach rückführbarer Materialien, Plattformen der Sharing Economy, Ansätze von Urban Mining, des zirkulären Bauens, der Energieeffizienz oder der erneuerbaren Energien bis hin zu digitalen Technologien.

Weitere Informationen finden Sie unter: trk.de/neo2024.