„Nur zusammen kommen wir auf 100”: Mit einer demonstrativen Kürzung ihres Logos um 27 Prozent beteiligt sich die IHK Darmstadt an der DIHK-Aktion für Weltoffenheit und Vielfalt in der deutschen Wirtschaft.
Nr. 5690102
Greenwashing

Werben mit Umweltfreundlichkeit: Ab 2026 gelten dabei neue Regeln

Die europäische Richtlinie zur „Stärkung der Verbraucher für den Grünen Wandel” nimmt allgemeine Werbeaussagen zur Umweltfreundlichkeit eines Unternehmens oder eines Produktes in den Blick: Diese müssen nachweislich korrekt sein. Sie ist nun in Kraft getreten und muss innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Worauf sich Unternehmen vorbereiten sollten, erfahren Sie hier.
10. April 2024
Mit der Wirksamkeit der „Empowering Consumers-Richtlinie” (EmpCO-RL) der Europäischen Union zum 27. März sind für Unternehmen neue Regelungen zu erwarten. Die Richtlinie bezieht sich auf freiwillige Umweltaussagen im B2C-Bereich. Innerhalb von zwei Jahren – also bis 2026 - muss die Richtlinie nun in nationales Recht umgesetzt werden. Voraussichtlich wird hierfür das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ergänzt werden.
Auch wenn die Unternehmen noch nicht sofort reagieren müssen, sollten sie sich bereits jetzt vorausschauend mit den Regelungen vertraut machen. Insbesondere für Werbende besteht ein Risiko, alle rechtlichen Anforderungen einzuhalten. Von den Regelungen nicht betroffen sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Mitarbeiter und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz). Kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigte und bis zu 50 Millionen Euro Jahresumsatz) sollen ein Jahr zusätzlich Zeit erhalten, um die neuen Vorschriften umzusetzen.
Worum es geht:  Verbraucher und Kunden stellen zunehmend die Nachhaltigkeit bei ihrer Kaufentscheidung in den Fokus. Sie achten auf den unternehmerischen Beitrag zum Klima. Unternehmen möchten aus diesem Grund gerne ihre Verantwortung für Natur und Umwelt, ihr „grünes Image“, durch Werbeaussagen mit den Worten wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder ähnlichem zum Ausdruck bringen, allerdings werben diese oftmals mit falschen Umweltversprechen und betreiben somit das sogenannte „Greenwashing“. Die Werbeaussagen umfassen regelmäßig Unklarheiten und Unwahrheiten, bis hin zur Verschleierung von gewissen Aspekten.
Gemeint sind nicht nur Aussagen in Bezug auf Lebensmittel, sondern auch auf Drogerieartikel und andere alltägliche Dinge wie Kleidung oder Elektronikartikel. Durch die neue Richtlinie der EU sollen die Unternehmen für falsche Umweltversprechen haftbar gemacht werden. Die bislang mangelnde Verlässlichkeit von Umweltaussagen soll verbessert werden. Verbraucher sollen zukünftig selbst erkennen können, ob die Aussagen zutreffend sind oder ob nur Greenwashing betrieben wird.
Irreführende Werbung war schon immer verboten. Für Unternehmen gibt es dennoch durch die Umsetzung der Richtlinie einiges zu beachten, um getroffene Aussagen über ein Produkt in Bezug auf die Nachhaltigkeit und sonstige ökologische Eigenschaften nicht „geschönt“, „missverständlich“ oder „irreführend“ darzustellen und somit Greenwashing zu betreiben. Neben dem Greenwashing ist auch Social Washing unzulässig. Dies bezieht sich zum Beispiel auf Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gleichbehandlung sowie sozialpolitisches Engagement.
Wichtige Inhalte der Richtlinie:
  • Verbot von Umweltaussagen zum gesamten Produkt, obwohl sich diese nur auf bestimmte Bestandteile beziehen.
  • Produktkennzeichnungen sollen klarer und vertrauenswürdiger werden, beispielsweise müssen allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ auch nachgewiesen werden können.
  • Zu den wesentlichen Merkmalen eines Produktes sollen unter anderem ökologische und soziale Auswirkungen aufgenommen werden.
  • Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierung werden verboten.
  • Strengere Vorgaben für Werbung mit künftigen Umweltaussagen wie: „Wir sind klimaneutral bis 2025“ – dies muss auch messbar sein.
  • Verbot von Behauptungen, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat.
  • Hersteller und Verbraucher sollen sich stärker auf die Langlebigkeit von Waren konzentrieren. In Zukunft müssen die Garantieinformationen sichtbarer werden, und es wird ein neues, einheitliches Etikett geschaffen, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker in den Vordergrund zu stellen.
Unternehmen, die gegen die neuen gesetzlichen Regelungen verstoßen, müssen mit einer Geldstrafe von mindestens vier Prozent ihres Jahresumsatzes rechnen.
Den Richtlinientext finden Sie hier: Richtlinie - EU - 2024/825 - DE - EUR-Lex (europa.eu)
Eine weitere Richtlinie zum Thema Greenwashing, die sogenannte Green Claims-Richtlinie, befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Verhandlungen im Rat sowie die darauffolgenden Verhandlungen werden erst nach der Europawahl im Juni 2024 stattfinden.
Kreislaufwirtschaft

Circular Economy: Neue Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen

Bis zum 31. Mai können sich kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU) um eine öffentliche Förderung für Machbarkeitsstudien und Pilotprojekte bewerben, die die Kreislaufwirtschaft im Unternehmen voranbringen. Gefördert werden sollen 47 Projekte.
2. April 2024
Der „Up2Circ-Call” ist ein Förderprogramm, welches kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der  EU unterstützt, Projekte im Sinne der Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Es soll ein passendes Modell validiert und anschließend für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen umgesetzt werden.
Im Modul „Small Scale Projects: Feasibility Studies“ können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 15.000 Euro für Machbarkeitsstudien erhalten. Für die Umsetzung von Pilotprojekten können KMU im Modul „Large scale projects: Piloting and demonstration“ bis zu 50.000 Euro beantragen. Dabei können förderfähige Kosten bis zu 100 Prozent finanziert werden. Insgesamt steht ein Budget von 1,23 Mllionen Euro für insgesamt 47 Projekte zur Verfügung.
Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2024 möglich.
Kreislaufwirtschaft

Bundespreis Ecodesign 2024 ausgeschrieben

Jedes Jahr sucht der Bundespreis Ecodesign langlebige und kreislauffähige Produkte, Prozesse und Systeme, die einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft leisten. Einreichen können Unternehmen und Start-ups aller Branchen und Größen, Designagenturen, Architektur- und Ingenieurbüros sowie Forschungsinstitute und gemeinnützige Organisationen. Bewerbungsschluss ist der 15. April.
6. Februar 2024
Es können Projekte in den folgenden Wettbewerbskategorien eingereicht werden:
  • Kategorie Produkt: Produkte, die auf dem europäischen Markt erhältlich sind, und Prototypen, deren Markteinführung in absehbarer Zeit geplant ist.
  • Kategorie Konzept: Zukunftsweisende Modellprojekte und Ideen, die sich noch in der konzeptionellen Phase befinden.
  • Kategorie Service: Dienstleistungen und Systemlösungen.
  • Kategorie Nachwuchs: Arbeiten, die im Rahmen des Studiums entstanden sind.
Der Bundespreis Ecodesign ist die höchste staatliche Auszeichnung für ökologisches Design in Deutschland. Der Wettbewerb wird seit 2012 jährlich durch das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Umweltbundesamt (UBA) in Kooperation mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin ausgelobt. Die Ausschreibung zum Bundespreis 2024 startet am 22. Januar und endet am 15. April. Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt ausschließlich online. Weiterführende Informationen: https://bundespreis-ecodesign.de/de/wettbewerb/ausschreibung
Circular Economy

EU-Institutionen erreichen Einigung bei Ökodesign-Verordnung

Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament haben diese Woche eine Einigung über die Ökodesign-Verordnung erzielt. Damit soll Nachhaltigkeit schon im Design von Produkten angelegt werden. Dies soll Abfall reduzieren und zu einer effizienten Kreislaufwirtschaft beitragen.
6. Dezember 2023
Nach den neuen Regeln müssen Unternehmen sicherstellen, dass Produkte leichter zu reparieren, wiederzuverwenden und zu recyclen sind. Im Fokus stehen Textilien (vor allem Kleidung und Schuhe) – Möbel, Stahl, Aluminium, Farben, Reifen, aber auch Smartphones, Tablets und Laptops.
Nach monatelangen Verhandlungen zwischen den Institutionen enthält der Text nun auch ein Vernichtungsverbot von unverkaufter Kleidung, das spätestens 2028 in Kraft treten soll. Das geht sogar noch über den ursprünglichen Vorschlag der Kommission hinaus. Der finale Kompromiss sieht außerdem vor, dass die EU prüft, ob ein Vernichtungsverbot auch für Kleinelektronik Sinn macht.
Eng mit der Ökodesign-Verordnung verbunden ist das Konzept eines digitalen Produktpasses, der die wichtigsten Informationen über die Zusammensetzung eines Produkts, den Recyclinganteil, Details zur Energieeffizienz, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Wiederverwertbarkeit enthält. Langfristig soll der Pass auch dazu beitragen, einen Reparaturindex für elektronische Geräte zu etablieren.
Als finaler Schritt steht nun die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments und im Rat an, bevor die Verordnung 2024 in Kraft treten kann. Die DIHK hat den Gesetzgebungsprozess eng begleitet und setzt sich aktuell für eine schlanke und effiziente Umsetzung des digitalen Produktpasses ein.
Kunst- und Biowerkstoffe

Nachhaltige Kleiderbügel aus Odenwälder Gras

Bei Hemden, Hosen oder Pullovern ist das Thema Nachhaltigkeit in den vergangenen Jahren zunehmend ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Doch auch Kleiderbügel sind in der Textilbranche gerade mit Blick auf die CO2-Bilanz ein beträchtlicher Faktor. Die Firma Cortec aus Wald-Michelbach produziert Kleiderbügel, die neben recyceltem Kunststoff einen beträchtlichen Teil eines nachwachsenden, regionalen Rohstoffs enthalten: Gras aus dem Odenwald.
Autor: Stephan Köhnlein, 21. November 2023
Auf Logistik-Kleiderbügeln kommen Textilien oft über Tausende Kilometer unbeschadet von den Fabriken in die Läden. Dort sorgen dann sogenannte Shop- oder Ausstattungsbügel dafür, dass die Kleidung ansprechend präsentiert wird. Doch auch wenn die Bügel somit eine tragende Rolle in der Textilbranche einnehmen, führten sie lange ein Schattendasein. Sie galten als Massenprodukt mit geringem Wert, das häufig nach Gebrauch weggeworfen wurde. Doch das ändert sich gerade.  
Das Unternehmen Cortec aus Wald-Michelbach war bei seiner Gründung im Jahr 1961 zunächst auf die Fertigung von Draht- und Metallbügeln für Wäschereien und Kleidungsfirmen spezialisiert. Im Laufe der Zeit verschob sich der Fokus auf Kleiderbügel aus Holz-, Kunst- und Biowerkstoff. Heute ist das Unternehmen nach eigener Aussage europaweit einer der führenden Anbieter von Fashion- und Logistik-Kleiderbügeln. Im laufenden Jahr werden bei Cortec voraussichtlich bis zu 70 Millionen Bügel produziert.

Das Material muss was aushalten können

Wir arbeiten für professionelle Anwender, produzieren also nicht das, was Normalverbraucher als Bügel im Kleiderschrank haben“, erklärt Torsten Schmitt. Seit 17 Jahren arbeitet er bei Cortec, seit gut zehn Jahren in der Rolle des Geschäftsführers. Sein Unternehmen verwendet heute überwiegend Kunststoff als Werkstoff. Die ersten Pilotprojekte mit nachwachsenden Rohstoffen starteten bereits um das Jahr 2009 – unter anderem mit Maisstärke. Die sei jedoch schnell in der Öffentlichkeit in die Kritik geraten, weil sie auch als Nahrungsmittel genutzt werden kann. Zudem seien die Materialeigenschaften nicht optimal gewesen. „Die Bügel haben sich bei über 50 Grad verformt. Und das sind Temperaturen, die in einem Schaufenster im Sommer schon mal erreicht werden können.“
Schließlich sei man auf das Unternehmen Biowert im nahegelegenen Brensbach gestoßen, das Zellulose aus Grasfaser extrahiere. Der Hauptwerkstoff Agriplast enthält 30 bis 75 Prozent dieser Zellulose, der Rest ist recycelter Kunststoff. „Wir haben eine Produktion im Land und können regionale Materialien dafür nutzen“, sagt Torsten Schmitt. „Statt Maiskolben aus Südamerika hierher zu bringen, verwenden wir Gras aus dem Odenwald.“
Die ursprüngliche Überlegung, den Werkstoff für die Bügel zu 100 Prozent auf Biobasis herzustellen, habe man fallengelassen. Zum einen seien die Preise dafür zu hoch gewesen. Hinzu kommt ein weiterer, im ersten Moment etwas kurios anmutender Faktor: Es gibt nicht genug gutes Gras. „Nicht jede Wiese ist geeignet“, erklärt der Geschäftsführer. Vor allem ein hoher Anteil an Unkraut beeinträchtige die Qualität. Abhilfe soll ein vom Bund gefördertes und von der Hochschule Darmstadt begleitetes Projekt schaffen, das das Ziel hat, künftig auch Wiesen mit Unkraut für die Rohstoffgewinnung nutzen zu können.
Zum anderen ist genug Kunststoff vorhanden. „Wir schwimmen doch in einem Meer von Plastik. Das müssen wir auch nutzen“, sagt Torsten Schmitt und fügt an: „Wir können rund 20 Prozent unseres Gesamtbedarfs über alte Kleiderbügel decken.“

Bestehende Warenströme nutzen

Größte Herausforderung beim Recycling ist die Logistik für den Rücknahmeprozess, wie der Geschäftsführer weiter erläutert. Bei großen Unternehmen, bei denen die Bügel zentral oder an wenigen Standorten gesammelt werden, sei das kein Problem. Aber bei Kunden, die 300 bis 400 Shops in Deutschland haben, ergibt das weniger Sinn. „Die können die Bügel zwar an uns zum Recycling schicken, das ist jedoch teurer und auch nicht nachhaltig.“ Deshalb setze Cortec auf Warenströme auf, die schon laufen. Wenn zum Beispiel Kleidung an einen Sammelort zurückläuft, dann kann man dort auch einen Container für Kleiderbügel aufstellen.“ Gleiches gelte für das Gras. Auch hier verwende man nur das, was in der Landwirtschaft etwa für Viehfutter nicht benötigt werde.
Im Vergleich schneiden die Grasfaser-Bügel gleich mehrfach besser ab als Konkurrenten aus anderen Materialien. „Wir haben den Vergleich zwischen Neukunststoff und Agriplast gemacht. Dabei betrug die CO2-Einsparung bis zu 64 Prozent“, sagt Torsten Schmitt. Wenn man recycelten Kunststoff verwende, falle die Differenz natürlich geringer aus. Kunststoffe mit Grasfaseranteil hätten zudem eine höhere Lebensdauer und könnten häufiger recycelt werden.
Bei Metallbügeln benötige man für den Abbau der Rohstoffe und die Produktion ohnehin schon einen sehr hohen Energieaufwand. Und bei Holzbügeln sei zwar CO2 im Holz gespeichert. Oft würden diese aber in Fernost produziert – mit Holz, das größtenteils aus Europa und Nordamerika komme. „Die anfängliche CO2-Aufnahme wird also durch die Transportwege zunichtegemacht“, sagt der Unternehmer. Zudem hätten solche Bügel eine geringere Haltbarkeit. Das bedeutet nicht, dass Holzbügel keine Verwendung in der Branche finden. Cortec produziert selbst Bügel aus FSC-zertifiziertem Holz für Bekleidung, die auf individuellen Bügeldesigns besonders zur Geltung kommen soll. Doch in puncto Langlebigkeit können auch qualitativ hochwertige Holzkleiderbügel nicht mit Bügeln aus biobasiertem Kunststoff mithalten. Und am besten für die Umweltbilanz sei es nun mal, die Bügel möglichst lange zu benutzen.
In die Zukunft blickt Torsten Schmitt optimistisch. Man werde die Produktion weiter automatisieren – mit positiven Folgen für die Klima- und Umweltbilanz. Bis 2030 will das Unternehmen mit seiner relativ energieintensiven Produktion CO2-neutral sein. Schon ab 2024 wird die Hälfte des Strombedarfs aus Windkraft gespeist. Zudem will Cortec über den Kleiderbügel hinausgehen. „Unser Know-how mit nachhaltigen Werkstoffen möchten wir auf andere Produkte ausweiten. Denn der Maschine ist es letztlich egal, ob sie einen Kleiderbügel oder etwa ein Brillenetui formt.“

Ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit

Mit seinen biobasierten Kleiderbügeln trägt die Firma Cortec unter anderem zur Erreichung der folgenden SDGs bei:
Zukunftsmut: Ideen für mehr Nachhaltigkeit
Von der Chancengleichheit am Arbeitsplatz über ressourcenschonende, umweltfreundliche Produktion, neue Geschäftsideen, die Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen präsentieren, bis hin zu Sponsoring von Sportvereinen, Kultureinrichtungen und mehr: Unternehmerische Verantwortung hat viele Facetten. In dieser Artikelserie stellen wir Ihnen Good-Practices in Sachen ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit aus der Region Rhein-Main-Neckar und darüber hinaus vor, die beweisen, warum wir auch in Zeiten multipler Krisen mehr Optimismus wagen sollten.

Was macht verantwortungsvolle Teilhabe im Wirtschaftsleben aus?
Im Jahr 2020 haben rund 20 Unternehmerinnen und Unternehmer dazu ein neues Leitbild für verantwortungsbewusste, vertrauenswürdige Geschäftsleute erarbeitet. Dieses Leitbild stellen wir Unternehmen in deutscher und englischer Sprache kostenfrei zum Download bereit.

Sie möchten Ihr Unternehmen nachhaltiger aufstellen?
Hilfreiche Informationen rund ums Thema Corporate Responsibility haben wir Ihnen auf unserer Website zusammengestellt. Über aktuelle Infos zum Green Deal und Themen wie Energie, Umwelt oder Circular Economy halten wir Sie außerdem über unseren Newsletter auf dem Laufenden.

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